Unser Weg zum Pool

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Unser täglich Wurstbrot gebt uns heute

März 17th, 2012 · Keine Kommentare

Von Oliver Zajac

Und immer ist nur die EU schuld. Jener Verbund aus 27 europäischen Staaten, deren Vertreter uns in einem insgesamt 754 Mitglieder starken Parlament – genau – vertreten, aber eigentlich und wirklich nicht viel zu vertreten haben, da die wirklich wichtigen Vertreter immer noch in den nationalen Parlamenten sitzen und uns vertreten, und gar keine Anstalten machen, etwas von ihrer wirklich wichtigen Vertretungsgewalt an die Volksvertreter abzugeben, die sie regelmässig nach Brüssel entsenden, weil sie diese in den nationalen Parlamenten beim wirklich wichtigen Volksvertreten aus den unterschiedlichsten Gründen wirklich nicht gebrauchen können. Und wenn 754 Volksvertreter beim Volksvertreten nichts wirklich Wichtiges zu vertreten haben, dann – genau – kommen sie auf dumme Gedanken, und vertreten allerlei seltsame Sachen, über die sich die wirklichen wichtigen Volksvertreter beim wirklich wichtigen Volksvertreten keine Gedanken machen müssen, weil sie andere Sachen zu vertreten haben, und den 754 EU-Volksvertretern so eigentlich nur die Krümel des wirklich wichtigen politischen Volksvertretungskuchen verbleiben. Aber auch die Krümel des wirklich wichtigen Volksvertretungskuchens können, wenn auch anfangs noch belächelt, im weiteren Verfahrensgang für die derart Vertretenen eine nicht unbeträchtliche, um nicht zu schreiben, aussergewöhnlich ärgerliche Wirkung entfalten, wenn sie, die Krümel, erst einmal in die rechtliche Backform einer so genannten EU-Verordnung gebracht worden sind. So wie eine der letzten Backformen, die von den 754 Volksvertretern in den EU-Gesetzgebungsbackofen geschoben und hernach auf den Tisch der Vertretenen, hier der Raucher, gestürzt wurde, und die eine so genannte EU-Brandschutz-Verordnung für Zigaretten ist. Besonders wachen Geistern in EU-Parlament und Kommission muss wohl aufgefallen sein, dass traditionelle Zigaretten, weil zum grossen Teil aus Tabak bestehend, zum Rauchgenuss mittels eines Feuerzeugs oder Ähnlichem angezündet werden müssen, und dass Zigaretten, erst einmal angezündet, so lange brennen, bis sie entweder vom Raucher ausgedrückt oder ausgetreten werden, oder wenn sie nicht ausgedrückt oder ausgetreten werden, so lange brennen bis nichts mehr zum Brennen da ist, und nur im seltensten Fall von selbst ausgehen. Und weil unsere EU-Volksvertreter selbstredend allein um das Wohl ihrer Vertretenen besorgt sind, und sie ausserdem noch eine Studie gelesen haben, die herausgefunden haben will, dass 500 – 700 Leben jährlich auf dem Gebiet der EU gerettet werden könnten, wenn die Zigaretten möglichst immer von selbst ausgehen würden, da nämlich 500 – 700 Spezialisten jedes Jahr in ihren Betten verbrennen, weil sie einschlafen, bevor sie ihre brennenden Zigaretten ausgedrückt oder ausgetreten haben, wurde die Tabakindustrie mit eben dieser EU-Verordnung genötigt, ab dem 17.11.2011 nur noch Zigaretten zu verkaufen, die von selbst ausgehen sollen und deshalb einem speziellen Verfahren genügen müssen, welches unsere geschätzten EU-Volksvertreter „Verminderte Zündneigung“ oder „Reduced Ignition Propensity“ oder kurz „RIP“ genannt haben, weil witzig sind sie nämlich auch noch. Und so wissen wir oder – genauer – die Raucher unter uns, jetzt endlich, warum wir seit dem November noch mehr husten müssen, die neuen EU-Zigaretten so seltsam nach Papier schmecken, sie schon seit dem letzten Sommer zuweilen einfach auseinander fielen und am Filter nicht richtig verklebt waren, weil nämlich die Tabakindustrie im vorauseilenden Gehorsam schon Monate vorher ihre Produktion umstellte, um sich nach Inkrafttreten der EU-RIP-Verordnung am 17.11.2011 in Pressemitteilungen rühmen zu können, sie hätten schon viel früher umgestellt und keiner hätte es gemerkt.

Da sich unsere EU-Volksvertreter fortwährend Sorgen um unsere Gesundheit und unser Wohlergehen machen, sie sich also nicht nur darum sorgen, dass wir nicht in unseren Betten verbrennen, haben sie dankenswerterweise auch über andere gesundheitliche Aspekte unseres Alltages nachgedacht. Allein dieses Nachdenken also, der, wenn man so will, Urkeim des europäischen Krümels, der vielleicht aber nicht unbedingt zwingend eines Tages einmal zu einer grossen EU-Verordnung verbacken wird, ist selbst für mächtige Elektronikkonzerne Anlass genug, ihre Produkte schon vorauseilend an EU-Verordnungen oder Richtlinien anzupassen, die es noch gar nicht gibt, so wie die Hersteller von MP3-Playern oder Musik-Handys die Kopfhörerlautstärke ihrer Geräte sofort an die nachgedachte EU-Kopfhörerlautstärkebegrenzung von 85 dB anpassen, wenn sie erfahren, dass EU-Volksvertreter wieder einmal eine Studie gelesen haben, die herausgefunden haben will, dass mindestens 10 Millionen weniger Menschen auf dem Gebiet der EU schwerhörig werden könnten, wenn die Kopfhörerlautstärke von MP3-Playern oder Musik-Handys einmal auf eben diesen Wert begrenzt sein wird. Und weil auch ein kalifornischer Super-Konzern trotz eines angehäuften Bargeldvorrates von über 100 Milliarden Dollar es sich nun einmal nicht leisten kann, auch nur auf einen Cent zusätzliche Rendite zu verzichten, indem er sich beispielsweise die Mühe macht, die Lautstärke nach Länderrichtlinien zu spezifizieren, begrenzt er der Einfachheit halber die Kopfhörerlautstärke all seiner auf dem europäischen Markt angebotenen MP3-Player und Musik-Handys auf 83 dB, da die Franzosen nämlich schon eine nationale Lautstärkebegrenzung haben und man nie wissen kann, ob und wann diese auch auf EU-Ebene mittels Richtlinie oder Verordnung durchgedrückt werden wird.

Nun könnte man natürlich sagen, selbst schuld, wer immer noch raucht, und könnte man sagen, selbst schuld, wer sich ein solches Handy kauft. Selbst schuld also, wer mit dem Fahrrad den Berg hinauffährt, ohnehin schon schwer keuchend und jetzt auch noch hustend ob der neuen RIP-Zigaretten, und jetzt auch noch dieses Husten bei voll aufgedrehter Lautstärke der in vorauseilender Profitgier begrenzten Lautstärke des flüsterleisen Musik-Handys noch durch die Kopfhörer hindurch hört. Selbst schuld also, so könnte man sagen, wenn einem ein tägliches Vergnügen zu einem Missvergnügen wird, da einem die Anweisungen, Richtlinien und Verordnungen aus Brüssel und Cupertino morgens auf dem Fahrrad sitzend auf Waldwegen einholen und die Gedanken, die ansonsten bei diesen Gelegenheiten verträumt spazieren gehen, zu einem tiefen Ärger werden, dessen Tiefe auch darin gründet, sich von Cupertino und Brüssel ohne eigenes Einverständnis abhängig gemacht zu haben, und dieser Abhängigkeit niemals entkommen zu können, indem man sich entweder ein neues Musik-Handy kauft oder auf die Eingebungen einiger Hacker wartet, die vielleicht irgendwann einen Jailbreak programmieren und zum Download bereitstellen, um das eigene blödsinnige Handy hacken zu können, damit es endlich das macht, wofür man selbst einen kleinen Teil zu den 100 Milliarden beigetragen hat.

Und wer immer so etwas sagt, hat natürlich Recht.

Und wer immer so etwas sagt und dann auch noch Vegetarier ist, der oder die braucht eigentlich gar nicht weiterzulesen, denn jetzt geht es um die Wurst, genauer gesagt, um eine EU-Verordnung, die bereits zum 01.01.2010 in Kraft getreten ist, und von der manche Experten vor ihrem Inkrafttreten behaupteten, sie sei eigentlich ganz harmlos, und werde kaum Auswirkungen haben auf den Alltag der Verbraucher, weshalb es jetzt, mehr als zwei Jahre nach Inkrafttreten, an der Zeit ist, diese vorinkrafttretende Expertenmeinung nach dem Inkrafttreten zu überprüfen. Zur Erinnerung oder auch zur erstmaligen Kenntnisnahme: Am 01.01.2006 erliessen die stets um unser Wohl besorgten EU-Volksvertreter in Brüssel eine neu EU-Verordnung, die so genannte Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (EU-Hygienepaket), wonach alle „Lebensmittelunternehmen, die Erzeugnisse tierischen Ursprungs behandeln“, aber selbst keine Erzeugerbetriebe sind, bis auf wenige Ausnahmen „zulassungspflichtig“ sind: „Die Zulassung ist bei den zuständigen Behörden zu beantragen und wird nur erteilt, wenn bestimmte Kriterien der EU-Verordnung erfüllt werden. Sollte der Zulassungsbescheid bis zum 31.12.2009 nicht erteilt worden sein, war die zulassungspflichtige Tätigkeit zum 01.01.2010 einzustellen.“ So schön und nichtssagend kann Behördenprosa sein, die ins Deutsche übersetzt eigentlich nichts anderes meint, als dass u. a. alle Betriebe, die keine Erzeugerbetriebe (= „Bauernhöfe“) sind, aber dennoch gewerbsmässig Schlachttiere (= „Erzeugnisse tierischen Ursprungs“) schlachten (= „behandeln“ oder auch „zulassungspflichtige Tätigkeit“) einer so genannten EU-Zulassung bedürfen. Nun sind „alle Betriebe“ ein ziemlich allgemeiner Begriff, unter den so ziemlich alle Schlachtbetriebe fallen, seien sie Großschlachthöfe mit einem Durchsatz von 25.000 Schweinen wöchentlich oder kleine Landmetzgereien, die montags lediglich ein oder zwei oder drei Schweine „behandeln“. Alle diese Betriebe bedürfen nun einer EU-Zulassung, die sie aber nur erhalten, wenn sie auch die Kriterien der EU erfüllen, die aber wiederum so aufwendig zu erfüllen sind, dass sie auch bauliche Massnahmen erforderlich machen können, wie beispielsweise getrennte Schlacht-, Zerlege- und Lagerungsräume, deren Finanzierung gerade kleine Metzgereien, die nur wenig schlachten, schlichtweg überfordern. Und so kam es also, wie es kommen musste oder sollte, dass nämlich nur die wenigsten kleinen Metzgereien in den letzten Monaten eine EU-Zulassung beantragten und auch erhielten, und der grosse Rest sich anderweitig behelfen musste und sich nicht selten dort behelfen musste, wo man eine EU-Zulassung beantragt und auch erhalten hatte, nämlich in den Großschlachthöfen. Es mag ja noch einigermassen einleuchten, dass der durch viele, viele EU-Millionen – genau – subventionierte fleischindustrielle Wahnsinn einheitliche Hygiene- und Produktionsrichtlinien erforderlich machte, damit man das spanische Industrie-Kotelett auch mit dem deutschen Industrie-Kotelett halbwegs vergleichen kann, dass jedoch diese für Großschlachthöfe erdachten Richtlinien auch an schwäbischen und bayerischen Landmetzgereien exekutiert wurden, die wohl kaum jemals mit katalanischen oder andalusischen Metzgereien konkurrieren werden, ist eher weniger einleuchtend. Und so stehen jetzt montags keine kleinen Viehhänger mit einheimischen KFZ-Kennzeichen mehr vor süddeutschen Landmetzgereien sondern fahren Tiertransporter voll Rind- und Borstenviechern kreuz und quer durch die Republik, steuern zuweilen nach Stunden ihre Großschlachthöfe an, die natürlich und selbstredend nur „tierische Erzeugnisse“ aus der Region „behandeln“, und man sich dann fragt, wie es möglich ist, dass ein Großschlachthof, der 25.000 Schweine in der Woche, also rein rechnerisch 1.300.000 „tierische Erzeugnisse“ im Jahr „behandeln“ könnte, dieselben alle aus der Region beziehen kann, zumal sich seine Region zumindest teilweise auch mit den „Regionen“ anderer, benachbarter Großschlachthöfe deckt, die einen ähnlich hohen Bedarf an regionalen „tierischen Erzeugnissen“ zum „Behandeln“ haben. Die Befürworter der EU-Zulassungspflicht argumentieren gerne, dass die Zustände beim Schlachten und Zerlegen in Landmetzgereien hygienisch bedenklich sein könnten, da sie zumeist im selben Raum vorgenommen worden sind, was aber zum einen jahrhundertelang bewährte Handwerkstradition ist und zum anderen im starken Kontrast zu den immer wieder und wieder kehrenden Skandalen der angeblich EU-zugelassenen hygienisch unbedenklichen Lebensmittelindustrie steht, die immer und immer wieder allein schon durch die schiere Masse ihrer Produkte und ihrer besonderen Vertriebswege weitaus mehr Verbraucher zuverlässig und regelmässig in Mitleidenschaft ziehen, als es eine kleine Metzgerei jemals vermochte. Die Gegner der EU-Zulassungspflicht auch für kleine Metzgereien argumentieren gerne, dass durch die langen Transportwege und der Umstände im Vorfeld der Schlachtung, wenn die Tiere zusammengewürfelt mit anderen Artgenossen irritiert ihrer gewohnten Hackordnung verlustig gehen, die Tiere ungeheurem Stress ausgesetzt seien, wodurch ihr Fleisch stark an Qualität verlieren würde, selbst wenn es von einwandfreier Herkunft wäre, was von den Schlachthausbetreibern bestritten wird, da sie zum einen natürlich nur oder zum grossen Teil „tierische Erzeugnisse“ der Region „behandeln“ und zum anderen alles dafür tun, dass diese Erzeugnisse nach ihrem kleinen Ausflug von den Schlachthöfen schonend empfangen, durch eine Fussbodenheizung verwöhnt und tiefenentspannt, friedlich grunzend in ihre Narkose dämmern, bevor man sie in die Schlachtstrasse hängt. Man schaut so einer Sau nicht in den Kopf, und natürlich ist auch das Argument nicht von der Hand zu weisen, dass der enorme deutsche Fleischhunger zu möglichst kleinen Preisen niemals wird durch herkömmliche Metzgereien zu stillen sein, wiewohl es dennoch die Entscheidung des Verbrauchers sein sollte und muss, ob er raucht, was er raucht, ob er Musik hört, wie laut er Musik hört, ob er überhaupt Fleisch isst, wie viel Fleisch er isst, und wo er dieses Fleisch kauft, beim Metzger seines Vertrauens, der ihm alle Schritte des Produktionsprozesses hinsichtlich der Qualität garantieren kann und darf – oder doch im Supermarkt seiner Wahl.

Und nicht immer ist nur die EU schuld. Die so genannte Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (EU-Hygienepaket) enthielt durchaus die Möglichkeit zu bestimmten Ausnahmeregelungen bei der nationalen Umsetzung der Verordnung, so dürfen beispielsweise die österreichischen Metzger bis zu 5 Tonnen „tierische Erzeugnisse“ wöchentlich wie bisher selbst produzieren, und auch ihre französischen Kollegen, die kleinen Charcutiers, schlachten weiterhin traditionell und das, obwohl die Institution Großschlachthof eigentlich eine französische Erfindung ist. Auch in Deutschland warfen sich süddeutsche Politiker im Vorfeld des Inkrafttretens der Verordnung in die Brust, und schworen das deutsche Metzgerhandwerk vor dem vermeintlichen EU-Wahnsinn zu retten. Insbesondere CSU und CDU-BW versprachen den süddeutschen Metzgern, alles Erdenkliche zu unternehmen, um eine zu rigorose Umsetzung der Verordnung zu verhindern, bevor sie dieses Vorhaben im Bundesrat dann doch an die mit vielen, vielen nationalen Millionen – genau – subventionierte Fleischindustrielobby mit der Begründung abschenkten, sie hätten sich bei ihren Parteifreunden der anderen Bundesländer leider, leider nicht durchsetzen können, da diese kaum noch eigene kleine Metzgereien hätten und somit keine Notwendigkeit für eine nationale Ausnahmeregelung gesehen haben. Keine Notwendigkeit für eine in den südlichen Bundesländern dringend notwendige Ausnahmeregelung, die in den nördlichen Bundesländern nicht notwendig, mithin also eigentlich vollkommen egal ist. Und das soll man glauben. Aber wie sagte dereinst schon Edmund Stoiber: Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber.

 

Tags: Allgemein

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